Ohrenstäbchen = Restmüll

Allgemeine Entsorgungsinformationen

Der Restmüll wird durch die Müllabfuhr in den dafür vorgesehenen Tonnen abgeholt.

 

Folgende Gegenstände können als Restmüll entsorgt werden sofern sie in die Restmülltonne passen – sonst bitte als Sperrmüll entsorgen:

  • Abdeckplanen, -folien

  • Acrylglas

  • Angelruten

  • Autoglas

  • Autoteile aus Kunststoff

  • Bilderrahmen

  • Blumenkästen, -kisterl aus Keramik oder Kunststoff

  • Dachpappe

  • Dämmstoffe asbestfrei

  • Dämmwolle

  • Eisstöcke

  • Gartenzwerge

  • Gießkannen aus Kunststoff

  • Glasscheiben

  • Jalousien aus Kunststoff

  • Kunststoff-Furniere

  • Lampenschirme aus Glas, Kunststoff etc.

  • Mineralwolle

  • Obst-, Gemüsesteigen aus Kunststoff

  • Plastik-Gegenstände, keine Verpackung

  • Schirmständer, nicht aus Metall

  • Schischuhe

  • Spielsachen, Spielzeug aus Kunststoff

  • Sportartikel

  • Stofftapeten

  • Stoßstangen aus Kunststoff

  • Tapeten aus Papier

  • Teerpappe

  • Tel-Wolle

 

Was darf nicht zum Restmüll?

Alle Abfälle, die einer Verwertung zugeführt werden können

Altstoffe wie tragbare Kleider und Schuhe

Alle Verpackungen (Glas, Metall, Karton, Kunststoffe)

Bioabfall

Elektroaltgeräte

 

 


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Richtig Trennen in meiner Gemeinde

Wenn Sie wissen wollen wo Sie Ihren gesuchten Abfall in Ihrer Gemeinde entsorgen können oder vermeiden können, dann wählen Sie bitte Ihren Wohnort aus.




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